Profil HF
Die HF-Stufe kurz erklärt
Die Höheren Fachschulen (HF) bieten Berufsleuten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Tertiärstufe zu erwerben.
Die Höheren Fachschulen gehören zur Tertiärstufe im schweizerischen Bildungssystem und sind auf gleicher Stufe mit den Fachhochschulen und Universitäten.
Die Berufsbildung ist in Artikel 63 der Bundesverfassung verankert.
Im Berufsbildungsgesetz (BBG), in den Artikeln 26-27 und 29, werden die höheren Fachschulen geregelt.
Die Berufsbildungsverordnung (BBV) weist in Artikel 28 darauf hin, dass die Details zu den Höheren Fachschulen in einer eigenen Verordnung geregelt sind.
Die Verordnung des WBF (Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) regelt in 25 Artikel die Höheren Fachschulen.
Der eidg. anerkannte Rahmenlehrplan, ausgearbeitet von der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt (OdA) und den Anbietern der entsprechenden Bildungsgänge HF, legt die auszubildenden Kompetenzen fest. Die aktuell gültigen Rahmenlehrpläne sind im Verzeichnis des SBFI abrufbar.
Bildungsgänge mit einer eidgenössischen Anerkennung werden sowohl von kantonalen als auch von privaten Bildungsinstitutionen angeboten. Das Angebot an Bildungsgängen und Nachdiplomstudien erstreckt sich über insgesamt achtzehn Fachbereiche. Am meisten Studierende verzeichnen die Bildungsbereiche Gesundheit, Technik, Wirtschaft und Soziales.
Die Verbundpartner der Berufsbildung sind der Bund als Regulator, die Kantone als Umsetzer und Aufsichtsbehörde und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) als Bestellerinnen und Abnehmerinnen der Absolvierenden. In dieser Funktion bestimmen und überprüfen die OdA auch die auszubildenden Kompetenzen. Diese Aufgaben nehmen die OdA zusammen mit den Höheren Fachschulen mit den entsprechenden Bildungsgängen und den dazugehörigen Fachkonferenzen wahr.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist über seine Abteilung «Höhere Berufsbildung» der Ansprechpartner der Konferenz HF auf Bundesebene.
Die Kantone und die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK) sind für die Konferenz HF die Verbundpartner in den Fragen Finanzierung, Leistungsvereinbarungen und Aufsichtspflicht.