Fachkonferenzen/Begleitgruppe

Die unerreichte Vielfalt der Höheren Fachschulen

Die Statuten der K-HF sehen als Verbandsorgan eine aus den Fachkonferenzen zusammengesetzte Begleitgruppe vor. Die Begründung von Fachkonferenzen orientiert sich an den Rahmenlehrplänen. Massgebend ist - unabhängig ihrer rechtlichen Ausgestaltung - die Gruppe der Bildungsanbieter, welche gemäss Art. 8 Abs. 1 MiVo-HF zusammen mit der Organisation der Arbeitswelt die Trägerschaft der jeweiligen Rahmenlehrpläne bildet. Entsprechend werden Fachkonferenzen zukünftig nach den jeweiligen Rahmenlehrplänen (z.B. Bankwirtschaft) oder nach bereits bestehenden vereinigten Bereichen (z.B. Gesundheit: mehrere Rahmenlehrpläne werden vom gleichen Schulverband BGS getragen) benannt. Massgebend für die Einteilung bzw. Beurteilung ist dabei die offizielle Liste der genehmigten Rahmenlehrpläne des SBFI. Die Begleitgruppe gemäss Art. 8 der Statuten K-HF besteht aus der Summe der Delegierten der einzelnen Fachkonferenzen.


Organisation Fachkonferenzen/Begleitgruppe