Politik strebt eine bessere Positionierung der HF an
Bereits seit mehreren Jahren läuft das Projekt «Positionierung der Höheren Fachschulen» des SBFI. Seit November 2022 liegt ein Bericht vor, der die Schlussfolgerungen des SBFI aus den bisherigen Arbeiten zusammenfasst. Daraus ist ein Massnahmenpaket hervorgegangen, welches der Bundesrat Mitte Juni 2024 in die Vernehmlassung schickte und von der K-HF grundsätzlich befürwortet wurde:
- Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule»
- Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung
- Flexibilisierung bei den Nachdiplomstudien NDS HF
Für die Einführung der Massnahmen ist eine Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV) erforderlich. Basierend auf den Vernehmlassungsergebnissen der entsprechenden Gesetzesvorlage wurde die Botschaft für die parlamentarische Entscheidfindung erstellt. Die Behandlung der Vorlage in den eidgenössischen Räten ist für die zweite Jahreshälfte 2025 vorgesehen. Im Anschluss daran ist auf Departementsebene (WBF) die Anpassung der MiVo-HF vorgesehen.
Die K-HF begrüsst die im Bericht klar geäusserte Bereitschaft der Verbundpartner, die Sichtbarkeit und Bekanntheit der gesamten höheren Berufsbildung zu stärken.
Nach Ansicht der K-HF reicht aber das Massnahmenpaket des Bundesrats nicht aus, um die von den Motionen angestrebten Ziele zu erfüllen. Es fehlt eine ganzheitliche Betrachtung, die prüft, ob die vorgeschlagenen Massnahmen in ihrer potenziellen Gesamtwirkung dazu geeignet sind, die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung der gesamten Berufsbildung und insbesondere der Höheren Fachschulen zu bewerkstelligen. Offen bleibt bisher auch, wie es konkret zur geforderten Stärkung der Arbeitsmarktorientierung kommen soll. Diesbezüglich entscheidende Anliegen, wie z.B. die Möglichkeit zur rascheren Aktualisierung des Studienangebots auf veränderte Arbeitsmarktbedürfnisse oder auch die noch stärkere Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt werden nicht berücksichtigt.